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Alt 14.02.2009, 13:15   #1 (permalink)
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Frage Sanitäre Einrichtungen im Hotel

Guten Tag,

ich bin neu hier und habe eine schwierige Frage:
Gibt es für Hotels Bestimmungen, aus denen hervorgeht, wie die sanitären Anlagen angelegt sein müssen?
Beispielweise, das eine Badewannenarmatur frei zugänglich außerhalb der Badewanne sein muss?

Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon.

Beste Grüße

wombel777
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Alt 17.02.2009, 14:33   #2 (permalink)
Moderator
 
Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 362
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Hallo Wombel777,
es gibt kein Gesetz in dem die Ausstattung, Anordnung und Zugänglichkeit genau festgelegt sind. Jedoch schuldet Ihnen der Planer (Architekt, Fachplaner, etc.) und/oder der Installateur eine mängelfreie Leistung.
Als Basis wird in der Regel der "Stand der Technik" angenommen - sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Und Stand der Technik bedeutet eine Reihe von Festlegungen hinsichtlich Ausstattung, Produktauswahl und Ausstattung.
Hierzu hat der Verein Deutscher Ingenieure eine Titelreihe herausgegeben, die genau dieses Thema aufgreift:
VDI 6000 Blatt 1, Ausgabe: 2008-2
Ausstattung von und mit Sanitärräumen, Wohnungen VDI 6000 Blatt 2, Ausgabe: 2007-11 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Arbeitsstätten und Arbeitsplätze VDI 6000 Blatt 3, Ausgabe: 2007-11 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Versammlungsstätten und Versammlungsräume VDI 6000 Blatt 4, Ausgabe: 2006-11 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Hotelzimmer VDI 6000 Blatt 5, Ausgabe: 2004-11 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime VDI 6000 Blatt 6, Ausgabe: 2006-11 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen

In dieser VDI-Reihe wird unter anderem zu Sanitärobjekte festgelegt:
"Je nach Verwendungszweck müssen Sanitärobjekte den funktionellen Anforderungen, den individuellen Ansprüchen und den hygienischen Kriterien genügen. Form, Design und Maße werden durch die vorgesehene Funktion bestimmt."
Schon daraus können Sie erkennen, dass Ihre Bedenken hinsichtlich einer mangelhaften Planung/Ausführung berechtigt sind.
__________________
Dieter Ehlers
Dipl.-Ingenieur, Architekt
www.frag-einen-bauprofi.de
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