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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.05.2010
Beiträge: 2
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Hallo Zusammen,
ich habe letztes Jahr ein Haus von einem Bauträger gekauft. Die Qualität ist sehr gut. Doch letztes Jahr nach Einzug habe ich festgestellt, dass für mich (1,63m groß) das WC doch sehr hoch ist. Darauf hin habe ich gemessen und tatsächlich es ist 45cm Oberkannte Keramik. Der Bauträger weigert sich jedoch, trotz mehrfachem Abmahnen, den Mangel zu beseitgen. Begründung - das WC ist so abgenommen worden. Bei der Duschtasse (90x90) sieht es ähnlich aus. Erst nach mehrmaligen Duschen ist mir aufgefallen, dass ich immer rutsche bzw. das Gefühl habe ich kann von rechts nach links hoch gehen. Irgendwann bin ich auf die Idee gekommen mal nachzumessen..und tatsächlich.. Fliesen bis Oberkannte Duschwanne sind rechts 1,5cm niedriger als links. Dies bemängelt wurde sich wieder darauf berufen.. die Dusche wäre so abgenommen. Nach langem Hin und Her einer Berechnung die ich nicht nachvollziehen kann heißt es die Dusche wäre ca. 3mm schief in sich und das wäre Toleranz und insgesamt gäbe es nicht mehr als 6mm Schiefstand. Das alles wäre Toleranzbereich. Warum gibt es denn dann einen Höhenunterschied von 1,5cm im Fliesensockel?? Welche Handhabe habe ich? Was kann ich tun und wie fruchtbar argumentieren?? Hinsichtlich WC habe ich schon die VDI Richtlinien 39-43cm vorgetragen und dass ein zu hohes WC nachweislich schlecht für die Darmentleerung ist. Leider stoße ich auf Ignoranz und bevor ich teure Schritte einleite muss ich mir natürlich sicher sein, dass ich rechtlich auf der sicheren Seite bin. Wäre toll, wenn ich hier wertvolle Tipps und Argumentationsgrundlagen bekäme. Lieben Dank vorab. Petra |
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Moderator
![]() Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 400
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Hallo Petra,
unser Fachmann für Sanitär sagt folgendes zu Ihrer Frage: Es gibt keine Norm, wo die Montagehöhe des WC festgelegt wurde. Im Allgemeinen geben aber Fachliteratur und Hersteller Maße aus Erfahrungswerten vor. Diese sind mit den Nutzeranforderungen im Einzelfall abzustimmen. Die Montagehöhe (ohne Sitz und Deckel) wird für Erwachsene z.B. von Geberit mit ca. 40 bis 43 cm angegeben. Für besonders große Menschen und Personen mit Hüftleiden werden an gleicher Stelle 45 bis 55 cm empfohlen. Ob diese Empfehlungen gerichtlich durchsetzbar sind, kann ich nicht beurteilen. Zum Einsatz der Duschwanne. Die meisten Duschwannen haben ein integriertes Gefälle und werden im Normalfall waagerecht eingebaut. Die angegebenen Toleranzen erscheinen mir sehr groß. Aber auch hier gibt es keine Norm, wo dies genau definiert wird. Der Auftraggeber schuldet eine mängelfreie Leistung, allerdings hätten die angegebenen Mängel bei der Abnahme erkannt und zur Nachbesserung aufgefordert werden müssen. Ein Erfolg bei einer nachträglichen gerichtliche Auseinandersetzung hängt m.E. von Gutachtern und Anwälten ab. Besser wäre ein Vergleich. Ich hoffe, Ihnen ist mit dieser Antwort geholfen.
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Dieter Ehlers Dipl.-Ingenieur, Architekt www.frag-einen-bauprofi.de www.bauemotion.de |
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