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Neuer Benutzer
Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 2
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Es geht um eine durchgeführte Dachsanierung. Geplant war, bei einer Sparrentiefe von 17cm 4cm aufzudoppeln und dann eine Glaswolle mit 20 cm WLG 035 einzubringen. Ausstattung mit Dampfbremse und Unterspannbahn.
Durch zweifelhafte Umstände wurde die Aufdoppelung nicht durchgeführt und das Material von 20cm in den Sparren von 17cm eingebracht. Der Dachdecker sagt, daß der Dämmeffekt sich nicht ändert. Der Nutzen wäre erhalten. Der Hersteller des Dämm-Materials sagt, dass die Dämmwirkung geringer wird und gleichzeitig die Gefahr für Schimmel im Dachstuhl steigt. Nur erhält man zur Unterstützung diese Angaben nicht schriftlich, um sie als technisch fundierte Aussage dem Dachdecker als bei einer Reklamation verwenden zu können. Wer kennt solch eine Situation oder kann aufgrund seiner Kenntnisse sagen, wie sich diese Konstellation auswirkt. Wie groß ist der U-Wert der entstanden Dachisolierung: Sparrenbreite 11cm - Sparrentiefe 17cm - Sparrenabstand 50cm Dämmaterial 20cm Mineralwolle WLG 035 Mit Dampfbremsfolie und Unterspannbahn. Geändert von Poppes (25.02.2010 um 09:12 Uhr) |
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Moderator
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Beiträge: 362
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Hallo Poppes,
der Hersteller des Dämmstoffes hat Recht. Der optimale Dämmwert wird nur erreicht, wenn die Dämmung im entspannten Zustand eingebaut wird, da der Luftanteil in der Dämmung eine große Rolle spielt. Wenn die Dämmung ziwschen die Sparren, Unterspannbahn und Dampfsperre gequetscht wird, ergibt das eine schlechtere Wärmedämmung. Außerdem ist nun keine Lüftung mehr zwischen Dacheindeckung und Unterspannbahn möglich. Der Abstand sollte im Idealfall ca. 4 cm betragen. Die Gefahr von Schimmelbildung ist damit tatsächlich gegeben. Suchen Sie sich einen Gutachter, der die ausgeführte Leistung ausführlich untersucht. Der kann Ihnen auch sagen, welcher Wert für die Dämmung anzusetzen ist.
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Dieter Ehlers Dipl.-Ingenieur, Architekt www.frag-einen-bauprofi.de www.bauemotion.de |
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#3 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 2
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Das ursprüngliche Angebot war zwar technisch einwandfrei.
Im Angebot versprochen wurde ein U-Wert von 0,21. Der mit der ursprünglichen Konstruktion erreichbare Dämmwert liegt nach dem Rechner des Materialherstellers bei 0,24 (mit Berücksichtigung der Sparren). Darf denn ein Dachdecker derartige Dinge herstellen. Durch die ENEV 2009 hat meines Wissens der Handwerker eine besondere Verantwortung. |
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#4 (permalink) |
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Moderator
![]() Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 362
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Hallo Poppes,
wenn dieser Wert im Angebot verprochen wurde, dann muß er auch eingehalten werden. Wenn er nach Brechnung des Herstellers schon darüber liegt und durch einen unsachgemäßen Einbau evtl. noch schlechter ist, dann spricht das umso mehr für die Einschaltung eines Gutachters. Ein Handwerker muß eine Leistung nach dem Stand der Technik erbringen. Dazu gehört auch, dass er sich mit der EnEV auskennt, die aber nichts über die Ausführung der Leistung sagt. Da gilt die VOB und die Einbauhinweise der Hersteller.
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Dieter Ehlers Dipl.-Ingenieur, Architekt www.frag-einen-bauprofi.de www.bauemotion.de |
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