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Neuer Benutzer
Registriert seit: 28.07.2008
Beiträge: 5
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Hallo Bauprofi,
ich möchte bei meinem Haus aus den 1970er-Jahren die Außenwände nachträglich mit Wärmedämmung in Eigenleistung isolieren, die Aufbaudicke beträgt ca. 15 cm (Mineralwolle, geklebt/gedübelt und verputzt). Dadurch rage ich anschließend aber auf Nachbars Grundstück (Grenzbebauung, Giebelwand). Darf ich das überhaupt und wie verhält es sich, wenn ich für die Ausführung der Arbeiten auf das Grundstück meines Nachbarn muss? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage. Der Baudampfer |
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Moderator
![]() Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 362
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Hallo Baudampfer,
dazu gibt es einen passenden Artikel in der Architekturzeitung: Wärmedämmung darf nicht auf benachbartes Grundstück ragen Ich hoffe, damit sind ihre Fragen beantwortet. Schauen Sie doch mal wieder in unser Portal, hier finden Sie immer neue und aktuelle Informationen über Bauprodukte: bauen und modernisieren in Haus und Garten - bauemotion.de
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Dieter Ehlers Dipl.-Ingenieur, Architekt www.frag-einen-bauprofi.de www.bauemotion.de |
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| grenzabstand, wärmedämmung |
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