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Alt 25.02.2010, 11:37   #4 (permalink)
Bauprofi
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Hallo Poppes,

wenn dieser Wert im Angebot verprochen wurde, dann muß er auch eingehalten werden. Wenn er nach Brechnung des Herstellers schon darüber liegt und durch einen unsachgemäßen Einbau evtl. noch schlechter ist, dann spricht das umso mehr für die Einschaltung eines Gutachters.
Ein Handwerker muß eine Leistung nach dem Stand der Technik erbringen. Dazu gehört auch, dass er sich mit der EnEV auskennt, die aber nichts über die Ausführung der Leistung sagt. Da gilt die VOB und die Einbauhinweise der Hersteller.
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Dieter Ehlers
Dipl.-Ingenieur, Architekt
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